Aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben ändern sich die Anlieferbedingungen beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen.
Ab dem 01.01.2026 ist die Anlieferung von Abfällen nur noch mit Fahrzeugen möglich, die selbstständig abkippen können.
Fahrzeuge mit Handentladung – beispielsweise Sprinter, Transporter oder Pkw mit Anhänger – können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Restmüllheizkraftwerk anliefern.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die konsequente Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen: Personen dürfen sich künftig nicht mehr in der Anlieferhalle aufhalten. Die bisher für Kunden zur Handentladung genutzten Container, die außerhalb der Anlieferhalle aufgestellt waren, mussten im Zuge umfangreicher Baumaßnahmen auf dem Gelände entfernt werden.
Für kleine Mengen an Sperrmüll oder Renovierungsabfällen aus privaten Haushaltungen stehen Ihnen weiterhin die Wertstoffhöfe des Landkreis Böblingen zur Verfügung. Größere Mengen und Abfälle, die nicht aus Privathaushalten stammen, müssen direkt an einen privaten Entsorgungsfachbetrieb angeliefert werden.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese notwendigen Änderungen und stehen Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.